20.2 Einfache Verkehrsregelverletzung gegen das Strassenverkehrsgesetz Betreffend Strafzumessung für den Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung gegen das Strassenverkehrsgesetz orientiert sich die Kammer ebenfalls an den VBRS-Richtlinien, welche für eine Verkehrsregelverletzung aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit eine Übertretungsbusse von CHF 300.00 vorsehen. Gründe, die ein Abweichen dieser Empfehlung aufdrängen würden, sind für die Kammer entgegen der Vorinstanz nicht ersichtlich. 20.3 Asperation und Fazit Von den CHF 300.00 Übertretungsbusse für die einfache Verkehrsregelverletzung sind in Anwendung von Art.