20. Strafzumessung betreffend Übertretungen 20.1 Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Für den Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz als schwerere Straftat, begangen durch Konsum von Betäubungsmitteln, erachtet die Kammer gestützt auf die Empfehlungen der VBRS-Richtlinien eine Übertretungsbusse von CHF 900.00 als angemessen. Berücksichtigt wird dabei insbesondere, dass der Beschuldigte während einer Zeitspanne von gut dreieinhalb Monaten regelmässig von den Läufern etwas Kokain erhalten hatte, welches er konsumieren konnte.