29 Die Vorinstanz äusserte sich in ihrer Begründung nicht zur von ihr angewendeten Tagessatzhöhe von CHF 20.00. Der Beschuldigte verfügt – weil erwerbslos – über kein eigenes Einkommen. Gemäss Angaben im oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht vom 9. Mai 2023 erhält er vom Sozialdienst monatlich CHF 600.00. Hinzu kommen CHF 665.00, welche ihm als Alimente für seine Tochter bevorschusst werden. Das Gesamteinkommen des Beschuldigten beläuft sich damit auf rund CHF 1'300.00 (pag. 1834).