Diese sind im Umfang von je 10 Tagessätzen zur Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen (Ziff. 19.1. hiervor), ausmachend insgesamt 40 Tagessätze, zu asperieren. Damit beläuft sich die hypothetische Gesamtgeldstrafe auf 70 Tagessätze. 19.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann an dieser Stelle auf Ziff. 17 hiervor verwiesen werden. Ein Geständnisrabatt ist dem Beschuldigten indes nicht noch einmal zu gewähren, zumal die Beweislage hinsichtlich dieser Delikte von Beginn weg erdrückend war und dem Beschuldigten praktisch nichts anderes übrig blieb, als die Taten einzugestehen (vgl. beispielsweise pag. 377 Z. 288 ff.