19.2 Asperation für die mehrfachen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz Hinsichtlich der Festsetzung der Strafen für die vier Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz, konkret das viermalige Lenken eines Personenwagens ohne den erforderlichen Führerausweis dafür, erachtet die Kammer mit der Vorinstanz sowie in Anlehnung an die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien; vgl. S. 9 der Richtlinien) eine Strafe von je 20 Tagessätzen als angemessen. Diese sind im Umfang von je 10 Tagessätzen zur Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen (Ziff.