28 18. Konkretes Strafmass sowie Anrechnung der ausgestandenen Polizei-, Unter- suchungs- und Sicherheitshaft Insgesamt beläuft sich die Freiheitsstrafe für die Schuldsprüche wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen qualifizierter Geldwäscherei somit auf fünf Jahre. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 386 Tagen (8. Februar 2021 bis 28. Februar 2022) wird in Anwendung von Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet.