Im Alter von 31 Jahren erlitt der Beschuldigte einen Herzinfarkt, wobei es zu einem dreimaligen Herzstillstand gekommen sei. Im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung gab er zudem zu Protokoll, er würde einen weiteren Stent eingesetzt erhalten (pag. 1635 Z. 9 ff.). Weitere gesundheitliche Probleme bestehen offenbar nicht (vgl. zu allem pag. 1839). Vorstrafen sind über den Beschuldigten gemäss aktuellstem Strafregisterauszug (datierend vom 12. Mai 2023) keine verzeichnet (pag. 1835). Das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich insgesamt neutral auf die Strafe aus.