Von den sieben Monaten Freiheitsstrafe sind deren drei asperierend zu berücksichtigen, zumal der Drogenhandel und die Geldwäscherei in einem sehr engen Zusammenhang stehen. Die aufgrund der Tatkomponenten vorläufig festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich demnach auf fünf Jahre und sechs Monate.