Zudem funktionierte er meist ohne weiteres, indem er teilweise Zeit mit seiner Tochter verbrachte oder auch seine Mutter ins Spital begleitete, was ihm kaum möglich gewesen wäre, wenn er schwerstabhängig gewesen wäre. Insbesondere – und wie von der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls zutreffend ausgeführt – grenzte sich der Beschuldigte selber von den «Zombies der Gasse» ab, was ebenfalls dagegenspricht, dass er erheblich abhängig war. Da er jedoch selber