Unter Zuhilfenahme der Tabelle Hansjakob ergibt dies ein Einstiegsstrafmass von rund fünfeinhalb Jahren. Zu berücksichtigen ist indes, dass der Beschuldigte zufällig in den ganzen Drogenhandel geriet und sich insbesondere aufgrund eines Gefallens für I.________ dafür überzeugen liess. Mit Blick darauf rechtfertigt es sich, das Einstiegsstrafmass entgegen der Tabelle Hansjakob im Bereich von fünf Jahren bzw. von 66 Monaten anzusiedeln. Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten ist als professionell zu bezeichnen.