Sodann sind Strafen für die Schuldsprüche wegen qualifizierter Geldwäscherei, mehrfachen Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung, einfacher Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit sowie (einfache) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln auszufällen. Es kann bereits an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass die Kammer auch für die qualifizierte Geldwäscherei die Freiheitsstrafe als zweckmässige Strafart er-