Vorliegend ist in einem ersten Schritt für die schwerste Straftat, nämlich den Schuldspruch wegen mengenmässig qualifizierter, banden- und gewerbsmässig begangener Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Strafe festzusetzen. Sodann sind Strafen für die Schuldsprüche wegen qualifizierter Geldwäscherei, mehrfachen Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung, einfacher Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit sowie (einfache) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln auszufällen.