Dabei scheint es sich jedoch um eine einmalige Lieferung gehandelt zu haben, zumal keine weiteren solchen Nachrichten ersichtlich sind. Dass es eine Lieferung gab, die qualitativ schlechteres Kokain enthalten hatte, bedeutet im Umkehrschluss keinesfalls, dass das Kokain insgesamt von schlechter Qualität gewesen wäre. Der Beschuldigte gab zu Protokoll, die Qualität des Kokains sei – aus seiner Sicht – eher ein Mittelmass, aber immer gleich gewesen (pag. 388 Z. 624 ff.).