Gemäss Statistik betrage der Reinheitsgrad bei einer Konfiskatgrösse von 100g durchschnittlich 71% Kokainbase, weshalb vorliegend von 75,5% auszugehen sei (pag. 1908 f.). Was die Vorinstanz zum Reinheitsgrad vorbrachte, lässt sich nach Ansicht der Kammer nicht halten. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht vorbrachte, ist nicht ersichtlich, wieso generell und zu Gunsten des Beschuldigten von einer