1060), was nicht darauf hindeutet, dass er um sein Leben gefürchtet hätte. Gegen eine allfällige Drucksituation sprechen auch die Aussagen des Beschuldigten betreffend Buchhaltung über die veräusserten Drogen. So führte er anlässlich der Hafteröffnung zwar aus, die Notizen [Buchhaltung] hätten stimmen müssen, denn der Organisator [«F.________»] habe mal erzählt, dass er bei einem, bei dem es wegen CHF 250.00 nicht richtig gewesen sei, dessen Vater mit einer Pistole bedroht habe (pag. 22, Z. 354). Diese Aussage wiederholte er in der Einvernahme vom 24. März 2021 (pag. 390, Z. 905).