Fest steht, dass der Beschuldigte nicht lediglich die Position eines einfachen Läufers innehatte. So gab er in mehreren Einvernahmen zu Protokoll, er habe jeweils etwas für sich abgezweigt und auch hie und da etwas Geld für sich genommen (u.a. pag. 17 Z. 186, pag. 18 Z. 203, pag. 388 Z. 829, pag. 389 Z. 873, pag. 392 Z. 997 ff.). Wäre der Beschuldigte vom Rang her auf der Stufe eines Läufers gewesen, hätte eine derartige Abmachung zwischen ihm und dem Organisator nicht bestanden. Auch die Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten und dem Organisator lassen auf ein Vertrauensverhältnis schliessen, welches zu einem einfachen Läufer keinesfalls bestanden hätte (vgl. bspw. pag.