Im Ausmass seines Konsums hätte er die Drogen niemals finanzieren können. Im Rahmen der Untersuchung habe er, so die Vorinstanz abschliessend, zudem angegeben, der Drogenläufer, welchen er beherbergt habe, habe ihm pro Tag ein Gramm geschenkt, weshalb davon auszugehen sei, dass der Beschuldigte einerseits aufgrund seiner Liebe und Freundschaft zu I.________ und andererseits aufgrund des Zugriffs auf das Kokain in den Dro-