___ wiederholt vom Druck, der ausgeübt worden sei, gesprochen. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Drogenläufer kaum über eineinhalb Monate bei sich beherbergt und in dieser Zeit teilweise auch mit seiner Tochter über Nacht in seiner Wohnung hätte übernachten lassen, wenn er ernsthaft um sein Leben gefürchtet hätte. In der Hauptverhandlung habe der Beschuldigte festgehalten, dass es eine Art Beschaffungskriminalität gewesen sei und er immer Zugriff auf die Drogen, die er konsumiert habe, gehabt habe. Im Ausmass seines Konsums hätte er die Drogen niemals finanzieren können.