In der Untersuchung habe die Polizei dem Beschuldigten den Vorhalt gemacht, aufgrund des Chatverlaufs werde davon ausgegangen, dass das Aufgabengebiet des Beschuldigten aus weit mehr bestanden habe, als nur Betäubungsmittel und Geld an die Läufer auszuhändigen. Daraufhin habe der Beschuldigte erklärt, «er» habe ihm den Auftrag erteilt, ihnen zu zeigen, wie es funktioniere. Er [der Beschuldigte] habe versucht, sich mit «ihm» gutzustellen. Sie hätten teilweise nicht gewusst, wie das funktioniert habe. Er habe ihnen zeigen müssen, wie sie die Waage hätten einstellen müssen. Es sei vieles zwischen I.___