17 direkt mit den Auftraggebern in Kontakt gestanden habe, gehe aus den im Telefon des Beschuldigten erhobenen Chats hervor. Er habe sich am 18. November 2020 in vertrautem Ton mit «F.________» unterhalten, was darauf schliessen lasse, dass der Beschuldigte bereits vorher mit diesem in Kontakt gestanden habe. In der Untersuchung habe die Polizei dem Beschuldigten den Vorhalt gemacht, aufgrund des Chatverlaufs werde davon ausgegangen, dass das Aufgabengebiet des Beschuldigten aus weit mehr bestanden habe, als nur Betäubungsmittel und Geld an die Läufer auszuhändigen.