I.A.1. aufgrund der Observationsergebnisse explizit die Tage festhält, an welchen der Beschuldigte Pausen eingelegt hatte, nämlich vom 4. bis 6. Januar 2021, vom 12. bis am 20. Januar 2021 sowie ab dem 24. Januar bis zur Verhaftung am 8. Februar 2021 (vgl. pag. 1262, Seite 3 der Anklageschrift, dritter Abschnitt), diese Pausen im darauffolgenden Abschnitt, in welchem festgehalten wurde, dass der Beschuldigte insgesamt vom 8. Dezember 2020 bis am 8. Februar 2020 [recte: 2021] an rund 38 Tagen bei ca. 350 Treffen mindestens 3'118.2g Kokain veräussert habe, allerdings nicht berücksichtigt wurden. Dies ist zu korrigieren.