_», dem Organisator, auf. Als der Läufer am 8. Dezember 2020 ausfiel, bestand dieses Vertrauensverhältnis bereits, so dass der Beschuldigte – wie der Verkauf von 50g Kokaingemisch am 8. Dezember 2020 zeigte (pag. 14 f. Z. 83 ff., pag. 670 Z. 397 ff.) – die Geschäfte nahtlos weiterführen konnte. Auch aus den Chatnachrichten zwischen I.________ und dem Beschuldigten wird ersichtlich, dass der Beschuldigte kurz nach dem 8. Dezember 2020 eine weitere Lieferung erhalten (Beilagen-Ordner pag. 461) und offenbar bereits am 13. Dezember 2020 kein Kokain mehr gehabt hatte (Beilagen-Ordner pag. 463 f. bzw. pag. 184 ff.). Die