Die Schätzungen des Beschuldigten selbst seien letztlich eben nur Schätzungen und es sei notorisch, dass diese sehr unzuverlässig sein könnten, zumal er regelmässig unter dem Einfluss von Kokain gestanden und keinen Grund gehabt habe, sich die genauen Mengen zu merken. Gegen die Hochrechnung der Staatsanwaltschaft spreche zudem, dass gestützt auf den Berichtsrapport vom 7. Januar 2022 zugunsten des Beschuldigten angenommen werden müsse, dass es der Einsatzgruppe Krokus der Kantonspolizei Bern aufgrund ihrer täglichen Arbeit in der Drogenszene aufgefallen wäre, wenn bereits Anfang Dezember 2020 derart viele