__ dann aber wieder entlassen worden und zu ihm [dem Beschuldigten] gekommen sei, habe sein Läufer Panik gekriegt und sei gegangen. Dies sei am 13. oder 14. Dezember 2020 gewesen (pag. 1656 Z. 37 ff.). Am 19. Juli 2021 führte der Beschuldigte nämlich aus, nach drei Tagen sei I.________ zu ihm gekommen, dies sei am 17. Dezember 2020 gewesen (pag. 669 Z. 355). AR.________ wurde am 14. Dezember 2020 angehalten und verhaftet, was der Beschuldigte wusste (pag. 210 und pag. 661 Z. 75).