13 ben, das sei sein [dem Beschuldigten] ________ (spezieller Anlass), und am 14. Dezember 2020 seien AR.________ und I.________ dann verhaftet worden (pag. 661 Z. 74). Dieser nachträglichen Korrektur des Beschuldigten ist jedoch entgegenzuhalten, dass er sich mit Sicherheit von Beginn weg daran erinnert hätte, wenn der Läufer an seinem ________(spezieller Anlass), mithin dem 13. Dezember 2020, untergetaucht wäre. Im Rahmen der Hafteröffnung erwähnte der Beschuldigte im Zusammenhang mit seinem ______