316 Z. 107 f.). Auch diese Aussagen sprechen dafür, dass der Beschuldigte – wie in der Anklageschrift beschrieben – ab dem 8. Dezember 2020 aktiv tätig wurde. Anlässlich seiner Einvernahme am 19. Juli 2021 sagte der Beschuldigte zwar plötzlich aus, der Läufer sei bis am 13. Dezember 2020 bei ihm geblie-