12 9.3 Konkrete Würdigung 9.3.1 Beginn des vorgeworfenen Drogenhandels Die Vorinstanz hielt hinsichtlich des Beginns der dem Beschuldigten zur Last gelegten Drogentätigkeit fest, er habe diesbezüglich widersprüchliche Angaben gemacht. Er habe zunächst angegeben, ca. am 8. Dezember 2020, anfangs Dezember 2020, begonnen zu haben. An diesen Aussagen habe er auch am 31. März 2021 festgehalten, als ihm die Polizei die von ihr aufgestellte Hochrechnung und damit auch konkrete Drogenmengen vorgehalten habe.