Durch seine Handlungen war der Beschuldigte somit als Mittäter an der Veräusserung einer zusätzlichen Menge an Kokain (mind. 75.5% Cocain Base), und Heroin (mind. 28% Hydrochlorid) von mindestens ca. 500 Gramm beteiligt. Der Beschuldigte nahm billigend in Kauf, dass er mit dem mittäterschaftlichen Erwerben und Veräussern solcher Drogenmengen die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr brachte.