Es kam gelegentlich vor, dass die Drogenläufer Drogen vom Beschuldigten erhielten oder an diesen übergaben. In der Regel wurden sie aber direkt von den Lieferanten der Drogenhandels- Organisation mit Drogen versorgt. Sie veräusserten somit zusätzliche Drogen oder trafen Anstalten dazu. So verkaufte der Drogenläufer, welchen der Beschuldigte vom 21.10.2020 - 08.12.2020 beherbergte, in dieser Zeit von der Wohnung' des Beschuldigten ausgehend bei ca. 5 bis 7 Geschäften am Tag eine grössere Menge an Kokain und Heroin und erwirtschaftete damit einen Drogenerlös von mindestens CHF 5'100.