Am 04.01.2021 übergab der Beschuldigte einem weiteren Drogenläufer beim Hotel AO.________ CHF 400.00. Am 09.01.2021 empfing der Beschuldigte zwei weitere Drogenläufer in seiner Wohnung und übergab ihnen Drogen, je CHF 400.00 Bargeld, ein Mobiltelefon mit Simkarte und eine Feinwaage, bevor sie von einem Taxi abgeholt wurden. Vom 22. — 23.01.2021 nahm der Beschuldigte einen weiteren Drogenläufer auf, erhielt von diesem Drogen zur Veräusserung und gab ihm bei dessen Abreise wiederum Drogen und Bargeld mit. Am 02.02.2021 übergab der Beschuldigte einem weiteren Drogenläufer namens AP.________ am Wohnort von I.