Vom 21.10.2020 – ca. 08.12.2020 beherbergte der Beschuldigte an seinem Wohnort einen Drogenläufer. In dieser Zeit nahm der Beschuldigte mehrmals vom Drogenläufer Portionen von Kokain und Heroin entgegen und überbrachte und übergab diese der mit ihm befreundeten I.________ an deren Wohnort an der AN.________(Strasse) in C.________ für deren Konsum oder damit sie es verkaufen konnte. Er übergab ihr in dieser Weise am 26.10.2020.5g Kokain und