Er war den orts- und sprachunkundigen Drogenläufern dabei hierarchisch übergeordnet und hatte eine entscheidende Rolle für das Gelingen des von einem gemeinsamen Vorsatz getragenen Drogenhandels. Es kam zwischen dem Beschuldigten und den Drogenläufern auch bei Problemen zu Hilfeleistungen. Es kam bei Bedarf vor, dass der eine anstelle des anderen die Drogen und Utensilien abholte oder übernahm und den Handel damit fortsetzte.