Der Beschuldigte hat als Logistiker mindestens sechs Drogenläufer durch die Abgabe von Mobiltelefonen, Sim-Karten, Feinwaagen, Plastikbeuteln und Streckmittel, sowie durch die Entgegennahme oder Aushändigung von Drogenportionen oder Bargeld, logistisch unterstützt. Er hat für die Drogenläufer Wohnstätten organisiert und hat sie auch betreffend das Vorgehen (Streckung, Portionierung, etc.) beim Drogenhandel instruiert und betreut. Er war den orts- und sprachunkundigen Drogenläufern dabei hierarchisch übergeordnet und hatte eine entscheidende Rolle für das Gelingen des von einem gemeinsamen Vorsatz getragenen Drogenhandels.