Zudem erhielt er ca. 90g Kokain im Wert von ca. CHF 6’300.00 für seinen eigenen Konsum. Diese Einkünfte trugen als Ergänzung zu den bezogenen Sozialhilfebeiträgen erheblich zur Finanzierung der Lebensgestaltung des Beschuldigten bei. Menge BetmG: mind. ca. 3'118,2g Kokain (mind. 75,5% Coc. Base) mind. ca. 964g Heroin (mind. 28% Hydrochlorid) 2. unbefugte Veräusserung von Betäubungsmitteln, qualifizierter Fall (Art. 19 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Abs. 2 Bst. a, b + c BetmG mehrfach begangen in Mittäterschaft