Der Beschuldigte übergab zusätzlich bei mehreren Gelegenheiten Kokain und Heroin an ausländische, meist albanische, Drogenhändler, die sich für mehrere Wochen als Touristen in C.________ aufhielten (Drogenläufer). Er tat dies, damit die Drogenläufer die Drogen verkaufen und den Erlös an die Drogenhandels-Organisation abliefern sollten. So übergab er am 09.01.2021 an einen unbekannten Drogenläufer 70g Kokain und 40g Heroin, später am 09.01.2021 an einen anderen unbekannten Drogenläufer 5g Kokain und 5g Heroin, sowie am 23.01.2021, an einen dritten unbekannten Drogenläufer 77.2g Kokain und 119g Heroin.