8 Abnehmer. Die Abnehmer übergaben dem Beschuldigten im Gegenzug gestützt auf ihre Kommunikation mit dem Organisator den vereinbarten Kaufpreis in der Form von Bargeld. Das Kokain mit einem Reinheitsgehalt von mindestens 75.5 % Cocain Base verkaufte der Beschuldigte in Einzelportionen von ca. 2.5g bis 40g zu ca. CHF 70 pro Gramm. Das Heroin mit einem Reinheitsgehalt von mindestens 28% Hydrochlorid verkaufte der Beschuldigte in Einzelportionen von ca. 2g bis 20g für ca. CHF 40 pro Gramm.