Der Beschuldigte nahm bei weiteren Treffen weitere Mengen an Kokain und Heroin entgegen. Die Drogen bewahrte er in seiner Wohnung oder der Umgebung auf. Vom 08.12.2020 bis zum 23.01.2021 übergab der Beschuldigte gemäss Anweisungen des Organisators grösstenteils auf dem Vorplatz vor seinem Wohnhaus an der O.________ (Strasse) vorher selbst portionierte Einheiten von Kokain und Heroin an zu diesem Zweck herbeikommende