_, K.________ und L.________ (am 21.12.2020;26.12.2020, 29.12.2020, 08.01.2021, 10.01.2021), sowie M.________ (am 23:01.2021, sowie mindestens an zwei weiteren unbekannten Daten) in der Regel mindestens 150g Kokain pro Lieferung, sowie teilweise auch Heroin entgegen. Der Beschuldigte nahm am 08.01.2021 von dem ihm von Drogengeschäften bekannten N.________ 20g Heroin entgegen. Der Beschuldigte nahm am 09.01.2021 von einer unbekannten Person 200g Kokain und 100g Heroin entgegen. Der Beschuldigte nahm bei weiteren Treffen weitere Mengen an Kokain und Heroin entgegen.