Der Beschuldigte nahm ca. am 08.12.2020 an seinem Wohnort ca. 50g Kokain in seinen Besitz, welche eine unbekannte Person (Drogenläufer) dort zurückgelassen hatte. Der Beschuldigte nahm am 17.12.2020 von der mit ihm befreundeten I.________ 97.5g Kokain entgegen. Der Beschuldigte nahm im Dezember 2020 und Januar 2021 bei mindestens 8 Treffen von den ihm nicht näher bekannten und nicht im Raum C.________ wohnhaften Lieferanten J.________, K.________ und L.________ (am 21.12.2020;26.12.2020, 29.12.2020, 08.01.2021, 10.01.2021), sowie M.