Rahmen der Strafzumessung aufgegriffen. 8. Sachverhalt 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 20. August 2021 hinsichtlich der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Folgendes vorgeworfen (pag. 1260 ff.): 1. unbefugte Veräusserung von Betäubungsmitteln, qualifizierter Fall (Art. 19 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Abs. 2 Bst. a, b + c BetmG) mehrfach begangen in der Zeit vom 21. Oktober 2020 bis zum 8. Februar 2020 in C.________, und Umgebung