für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren inkl. Festlegung der Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten) und Ziff. III.2.-5. (Verfügungen betreffend Beschlagnahmungen inkl. Verrechnung von CHF 70.00 mit der Übertretungsbusse, Verbleib von Beweismitteln bei den Akten und Rückgabe von diversen Gegenständen an den Beschuldigten) in Rechtskraft erwachsen. Durch die Kammer zu überprüfen sind demgegenüber die angefochtenen Punkte gemäss Ziff.