Damit sind Ziff. I. (Schuldsprüche wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifizierter Geldwäscherei, Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, einfacher Verkehrsregelverletzung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz), Ziff. I.5. (Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten), Ziff. II. (Bestimmung der amtlichen Entschädigung und des vollen Honorars von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren inkl. Festlegung der Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten) und Ziff.