5. Von den beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerte gemäss Ziff. II./1.11.4. der Anklageschrift vom 20.8.2021 seien sämtliche nicht mit dem Delikt in Zusammenhang stehenden Gegenstände und Inhalte sowie Vermögenswerte an Herrn A.________ auszuhändigen. 6. Die weiteren gerichtlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.