3. Zu einer Übertretungsbusse von total CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf fünf Tage festzusetzen. 4. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. Eventualiter: Es sei auf eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) zu verzichten. II. Des Weiteren: 1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich Herrn A.________ aufzuerlegen. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen.