1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon der Vollzug für eine Teilstrafe von 24 Monaten aufzuschieben sei, dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Während der Probezeit sei eine Bewährungshilfe anzuordnen (inkl. Abstinenzkontrolle hinsichtlich unbefugten Konsums von Betäubungsmittel, namentlich Kokain). Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs-und Sicherheitshaft im Umfang von 382 Tagen sei auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 20.00, ausmachend CHF 2'600.00, wobei der Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben sei.