3. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei mitzuteilen (Art. 28 Abs. 2 BetmG und Art. 29a Abs. 1 GwG). Rechtsanwalt B.________ stellte für den Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1920 ff., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass Ziff. I. des Urteils vom 24.2.2022 des Regionalgerichts Bern-Mittelland insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass Herr A.________