4. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren mit Ausschreibung im SIS; 5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Es sei die Zustimmung zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten von A.________ und des DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der Frist dem zuständigen Bundesamt bzw. dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zu erteilen. 2. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).