4 3. der weiteren Verfügungen gemäss Ziff. 2-5 erstinstanzliches Urteilsdispositiv. II. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 58 Monaten; 2. zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 900.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren; 3. zu einer Busse von CHF 1'100.00;