Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 24. Februar 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifizierter Geldwäscherei, mehrfachen Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln); 2. der Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten;