4. Abbruch und Neuansetzung der oberinstanzlichen Verhandlung Mit Schreiben vom 23. Mai 2023, vorab eingereicht per Fax und E-Mail, ersuchte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten um Verschiebung des oberinstanzlichen Verhandlungstermins vom 25. und 26. Mai 2023. Zur Begründung seines Antrags führte er aus, der Beschuldigte befinde sich sowohl psychisch als auch physisch in einem sehr schlechten Zustand und habe deshalb einen Arzt aufgesucht. Dieser habe ihm eine Verhandlungsunfähigkeit vom 22. bis am 26. Mai 2023 attestiert.